Aufgabe des Gerichtsvollziehers ist, die Geldforderungen eines Gläubigers (also einer Bank, Firma oder Person) beim Schuldner durchzusetzen. Dazu macht der Beamte eine sogegannte Zwangsvollstreckung. Die ist möglich, wenn der Gläubiger einen "vollstreckbaren Titel" über seine Forderung besitzt. Dieser ist eine rechtliche Anordnung zur Zahlung.
In der Regel teilt der Gerichtsvollzieher mit, wann er kommt. Es ist empfehlenswert, ihn hereinzulassen, da er sonst mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wiederkommen kann. Ist kein Geld vorhanden, beschlagnahmt ("pfändet") der Gerichtsvollzieher Gegenstände, die bei einer Versteigerung einen annehmbaren Erlös bringen. Kleinere Gegenstände nimmt er mit, bei größeren bringt er ein Pfandsiegel ("Kuckuck") an.
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