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Glossar: Schulden

Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist ein staatliches Verfahren, mit dem der Gläubiger (Bank, Firma oder Privatperson, der man Geld schuldet) sein Geld vom Schuldner holen kann. Der Anspruch muss in einem Titel vollstreckbar sein. Das ist eine rechtlich anerkannte Anordnung zur Zahlung. Die Zwangsvollstreckung erfolgt als
- Sachpfändung: Dabei kommt der Gerichtsvollzieher nach Ankündigung in die Wohnung und beschlagnahmt Gegenstände, die bei einer Versteigerung zu Geld gemacht werden können. Diese Gegenstände kann er mitnehmen oder sie mit einem Pfandsiegel ("Kuckuck") bekleben.
- Lohn- und Gehaltspfändung: Dabei wird das Konto des Schuldners gesperrt.
- Aufforderung zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung: Bei diesem Offenbarungseid muss der Schuldner wahrheitsgemäß und vollständig Angaben über seine Vermögenssituation machen.

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