Arbeitslose Menschen brauchen Hilfe aus einer Hand
Berlin. 8. Mai 2008.
Morgen findet eine Sonderkonferenz der Arbeits- und
Sozialminister der Länder statt. Ziel ist es, eine einheitliche Linie der
Bundesländer gegenüber dem Bund zum Vorschlag der kooperativen Jobcenter von
Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zu finden. In diesem Zusammenhang schlägt der
Deutsche Caritasverband (DCV) die Prüfung einer Grundgesetzänderung vor.
Die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendige Neuorganisation
der Arbeitsgemeinschaften (
ARGEn
) müsse sich an den
Erfordernissen arbeitsuchender Menschen orientieren. „Trotz teilweise noch
immer vorhandener erheblicher Mängel hat sich die Zusammenlegung von
Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zur Hilfe aus einer Hand, also von einer
Behörde, bewährt“, so Caritas-Generalsekretär Georg Cremer. Bevor jetzt
vorschnelle Lösungen ohne eine solide und zukunftsfähige Gesetzesänderung
gesucht würden, müsse auch über die Prüfung einer Grundgesetzänderung
nachgedacht werden.
„In Deutschland erhalten zur Zeit sieben Millionen Menschen Leistungen der
Grundsicherung für Arbeitssuchende“, erinnert Cremer. Bevor die vom
Bundesverfassungsgericht gemachten Vorbehalte gegen eine Mischverwaltung von
Bund und Ländern (Kommunen) zu einer vorschnellen Lösung führten, solle im Interesse
der betroffenen Menschen die Option einer Grundgesetzänderung geprüft werden.
Ein entsprechender Formulierungsvorschlag ist der Stellungnahme des DCV zu
diesem Thema zu entnehmen.
„Das Ziel muss es sein, die Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Hilfen
bei der Arbeitssuche wirksam und unbürokratisch zu gestalten“, fordert Cremer.
Dazu gehöre auch, die Rolle der Kommunen zu stärken und sie verstärkt und
eigenverantwortlich einzubinden, da es zahlreiche Schnittstellen zu anderen
kommunalen Aufgaben, wie beispielsweise dem Wohngeld oder der Jugendhilfe,
gebe. „Die Kommunen tragen die Verantwortung für die Gestaltung ihres Gebietes
als Lebensraum, Wirtschaftsraum, Kultur- und Sozialraum. Hier sind die
Kompetenzen und die strukturellen Voraussetzungen für individuelle Hilfen
vorhanden“, so Cremer. „Die Vorteile einer zentralen Steuerung und Finanzierung
durch den Bund sollten intelligent mit der Schaffung dezentraler
Gestaltungsspielräume verbunden werden.“
Die
Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes zur Neuorganisation des SGB II
finden Sie hier.
Kontakt:
Reiner
Sans
, Stabsstelle Recht,
E-Mail:
reiner.sans@caritas.de
,
Telefon: 0761 200-580
Pressemitteilung
Presseinformation "Kooperative Jobcenter"
Erschienen am:
08.05.2008
Beschreibung