Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Urteil einen deutlichen Nachbesserungsbedarf bei den Regelsätzen angemahnt. Das zeigt sich insbesondere beim Betrag für Haushaltsstrom, bei langlebigen Gütern wie Waschmaschinen und den Mobilitätskosten. Der Deutsche Caritasverband fordert seit langem die dringend notwendige Erhöhung der Regelbedarfe für ALG II-Haushalte um 50 Euro pro Monat.
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist als weitere Aufforderung an den Gesetzgeber zu sehen, für arme Menschen wirklich ein menschenwürdiges Existenzminimum sicherzustellen“, macht Caritas-Präsident Peter Neher deutlich. Nun ist der Gesetzgeber gefordert.
Pressemitteilung
Berlin
Aktuelles Urteil des BVerG
Erschienen am:
09.09.2014
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle im Haus der Deutschen Caritas in Berlin
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
Pressestelle im Haus der Deutschen Caritas in Berlin
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
Beschreibung