Die Spendenabzugsberechtigung einer Stiftung oder eines Vereins hat zur Folge, dass Spender Steuervorteile für ihre Zuwendungen in Anspruch nehmen können. Stiftungen und Vereine sind spendenabzugsberechtigt, wenn sie gemeinnützig anerkannt sind. Die Spendenabzugsberechtigung gemeinnütziger Stiftungen bezieht sich auf Spenden und auf Zustiftungen.
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