Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes bestätigt Stiftungen ihre Gemeinnützigkeit. Daraus ergeben sich zwei Vorteile:
- Die Stiftungen sind von vielen Steuerpflichten befreit.
- Als spendenabzugsberechtigte Organisation können sie Spenden und Zustiftungen entgegennehmen. Dies ist für die zuwendenden Personen mit Steuervorteilen (Spendersteuervorteile ) verbunden.
Aufgrund der Gemeinnützigkeit sind Stiftungen allerdings verpflichtet, neben dem Stiftungsrecht viele Vorgaben des steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsrechts zu beachten, die die gemeinnützige Mittelverwendung sichern sollen.
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