Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Stiftungen

Gemeinnützigkeit

Der Freistellungsbescheid des Finanzamtes bestätigt Stiftungen ihre Gemeinnützigkeit. Daraus ergeben sich zwei Vorteile:

  • Die Stiftungen sind von vielen Steuerpflichten befreit.
  • Als spendenabzugsberechtigte Organisation können sie Spenden und Zustiftungen entgegennehmen. Dies ist für die zuwendenden Personen mit Steuervorteilen (Spendersteuervorteile ) verbunden.

Aufgrund der Gemeinnützigkeit sind Stiftungen allerdings verpflichtet, neben dem Stiftungsrecht viele Vorgaben des steuerrechtlichen Gemeinnützigkeitsrechts zu beachten, die die gemeinnützige Mittelverwendung sichern sollen.

Verwandte Einträge