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Glossar: Sozialrecht

Regelbedarf

Wer Arbeitslosengeld II bekommt, erhält einen Regelbedarf, mit dem er seinen Lebensunterhalt bestreiten muss. Für einen alleinstehenden Erwachsenen sind das seit Januar 2012 monatlich 374 Euro, (Ehe)Partner bekommen jeweils 337 Euro. Kinder erhalten Sozialgeld. Höhere Zahlungen gibt es in Härtefällen oder wenn ein Mehrbedarf vorliegt.

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