Bei der Lohnpfändung wird ein Teil des Lohnes beim Arbeitgeber beschlagnahmt. Sie ist eines der häufigsten Mittel der Zwangsvollstreckung. Damit sorgt der Gläubiger (Firma, Behörde, Bank) dafür, dass er an das Geld kommt, das ihm der Schuldner noch bezahlen muss. Er beantragt dazu bei Gericht, dass der Lohn des Schuldners gepfändet und auf sein Konto überwiesen wird. Der Arbeitgeber ist zur Mitwirkung gesetzlich verpflichtet. In dieser Situation ist es ratsam, sich an eine Schuldnerberatung zur Unterstützung zu wenden.
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