Die Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe. Sie wird im Kinder- und Jugendhilfegesetz gesetzlich geregelt. Sie ist neben der Bildung und Erziehung im Elternhaus, Kindergarten oder Schule und beruflicher Ausbildung ein weiterer Bildungsbereich, der Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schule und Beruf angeboten werden. Die Teilnahme ist freiwillig. Neben dem Jugendamt, den Wohlfahrtsverbänden und den Kirchen sind vor allem Jugendverbände Träger der Jugendarbeit. Inhaltlich liegt der Schwerpunkt der Jugendarbeit auf den Gebieten der Freizeitgestaltung. Die Jugendarbeit soll dazu beitragen, dass junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigt und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt und hingeführt werden.
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