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Glossar: Kinder- und Jugendliche

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine kommunale Organisation und Sozialleistungsbehörde für die öffentliche Jugendhilfe. Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz muss jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein Jugendamt einrichten. Gebildet wird es aus Jugendhilfeausschuss und Verwaltung des Jugendamts. Diese zweigliedrige Organisation soll eine ständige Einbeziehung der Freien Träger und der Fachöffentlichkeit in die laufenden Maßnahmen des Jugendamts garantieren. Das Jugendamt ist dafür zuständig, Gefährdungen des Kindeswohls zu vermeiden oder zu beseitigen. Es wird sowohl in gerichtlichen Verfahren als auch zum Beispiel als vermittelnde und die Erlaubnis erteilende Behörde für Pflegepersonen und Betreuungseinrichtungen tätig. Darüber hinaus tritt es als Beistand, Amtspfleger, Amtsvormund und Beurkundungsstelle auf.

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