Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Visum sind in Deutschland nicht aufenthaltsberechtigt und müssen ausreisen oder können abgeschoben werden. Eine Duldung bedeutet die Aussetzung der Abschiebung, wenn die Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist. Zum Beispiel, wenn der Betreffende falsche Angaben zu seiner Person gemacht hat. Daraus entsteht aber keine Berechtigung auf Aufenthalt. Die Ausreisepflicht bleibt bestehen.