Bei Pflichtverstößen eines Gefangenen können Disziplinarmaßnahmen verhängt werden. Zu den Pflichten gehört zum Beispiel, dass der Strafgefangene arbeiten muss, nur erlaubte Dinge besitzen darf und die Hausordnung einhält. Disziplinarmaßnahmen sind zum Beispiel: Der tägliche Aufenthalt im Freien wird eingeschränkt, der Gefangene erhält keine Bücher oder Zeitungen mehr und darf nicht Radio hören oder fernsehen. Außerdem kann in gravierenden Fällen ein Arrest angeordnet werden.
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