Jeder Gefangene bekommt in der Haft einen Vollzugsplan, der ständig überprüft und angepasst wird. Darin wird festgelegt, welche Betätigungen, Ausbildungsmaßnahmen, therapeutische- und Freizeitmaßnahmen ihm oder ihr gestattet sind. Der Plan wird in Konferenzen erstellt, die der Anstaltsleiter einberuft. Der Gefangene soll daran mitwirken.
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