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Glossar: Haft

Besuchsregelung

Grundsätzlich haben Gefangene das Recht, regelmäßig Besuch zu empfangen. Die Gesamtdauer beträgt mindestens eine Stunde im Monat. Weitere Details regelt die Hausordnung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt. Bei der Untersuchungshaft und Jugendstrafen gibt es erweiterte Besuchsregelungen, die Ländergesetze regeln.

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