Der aktuelle Änderungsantrag der Regierungsfraktionen
CDU/CSU und FDP, der vorsieht, eine langfristige Aufenthaltserlaubnis mit dem
erfolgreichen Abschluss eines Integrationskurses zu verknüpfen, behindert nach
Auffassung des Deutschen Caritasverbandes (DCV) die Integration in Deutschland.
„Mit dieser Regelung wird unterstellt, Migranten seien nur unter Druck bereit,
Deutsch zu lernen. Dabei zeigen die Erfahrungen der letzten Jahre, dass das
Interesse an diesen Kursen die vorhandenen Plätze bei weitem übersteigt“,
kritisiert Caritas-Präsident Peter Neher das Vorhaben. Auch sei nicht
nachvollziehbar, warum dieses wichtige Gesetzesvorhaben trotz nach wie vor
offener Fragen ohne breite parlamentarische und gesellschaftliche Diskussion
beschlossen werden soll.
Hinzu komme, dass die geplante Regelung die Integration in den Arbeitsmarkt
stark behindere. Erfahrungsgemäß würden Arbeitgeber niemanden einstellen, der
nur eine kurz befristete Arbeitserlaubnis vorweisen könne. „Die Überlegungen
der Regierungsfraktionen behindern damit die Integration und fördern sie
nicht“, stellt Neher fest.
Den Vorstoß der Bundesregierung, die Opfer von Zwangsverheiratung rechtlich zu
stärken, begrüßt der DCV. „Wir lehnen allerdings ab, dass die
Mindestehebestandszeit von zwei auf drei Jahre erhöht werden soll“, so Neher.
Trotz der nun geplanten Veränderung der Härtefallregelung zeige die
Erfahrung aus der praktischen Arbeit, dass die Opfer von Zwangsverheiratung
dennoch keinen ausreichenden Schutz erhielten. Der DCV sieht sich hier
bestätigt durch die Aussagen der Sachverständigen, die sich am vergangenen
Montag bei einer Anhörung im Innenausschuss ebenfalls nahezu ausschließlich
gegen die geplante Erhöhung ausgesprochen haben.
Positiv bewertet der DCV, dass gut integrierte Jugendliche ein Bleiberecht
erhalten sollen, das auch den anderen Familienmitgliedern eine
Aufenthaltserlaubnis ermöglichen kann. Der DCV bedauert jedoch, dass der Antrag
der Koalition eine vollständige Lebensunterhaltssicherung als Vorbedingung für
eine Aufenthaltserlaubnis vorsieht. Ein großer Teil der betroffenen Eltern wird
aufgrund der bisherigen Lebenssituation nicht in der Lage sein, diese
Voraussetzung zu erfüllen. Aus Sicht des DCV ist deswegen eine Übergangsfrist
erforderlich, in der beispielsweise eine überwiegende Lebensunterhaltssicherung
als ausreichend angesehen wird.
Stellungnahme
des DCV zum Thema Zwangsheirat
und weitere Informationen unter
www.caritas.de/zwangsverheiratung
.
Kontakt:
Friederike Alfes, Referentin Migration und Integration, Tel.:
0761 200 126, E-Mail:
friederike.alfes@caritas.de
Kommentar
des DCV zum Thema Bleiberecht
Kontakt:
Tobias Mohr, Referent Migration und Integration, Tel.: 0761
200 475, Email:
tobias.mohr@caritas.de