Berlin, 08. Juli 2011.
Der Deutsche Caritasverband
(DCV) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundestages, Kindern und
Jugendlichen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Schulbesuch zu
erleichtern. „Endlich bekommen diese Kinder und Jugendlichen eine Perspektive“,
so Caritas-Präsident Peter Neher.
Bisher waren alle öffentlichen Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
verpflichtet, die Ausländerbehörden zu informieren, wenn sie von Menschen
erfuhren, die illegal in Deutschland leben. Diese sogenannte
Übermittlungspflicht führte bei den betroffenen Kindern und deren Eltern zu
erheblichen Unsicherheiten. Viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen gingen
beispielsweise aus Angst vor Aufdeckung des fehlenden Aufenthaltsstatus nicht
zur Schule.
„Seit Jahren hat die Caritas gefordert, dass Bildungseinrichtungen von dieser
Übermittlungspflicht ausgenommen werden“, betont Neher. Es sei erfreulich, dass
diese Regelung jetzt nicht nur für Schulen, sondern auch für Kindergärten,
Kindertagesstätten und kinder- und jugendtherapeutische Einrichtungen gelten
soll.
„Die betroffenen Kinder und Jugendlichen haben selbst keinen Einfluss auf ihre
Lebenssituation. Wenn ihnen auf Dauer der Zugang zu Bildung verweigert wird,
hat dies gravierende Auswirkungen auf ihre Chancen im Leben“, so Neher. Somit
habe der Bundestag einen längst fälligen Schritt getan.
Die Übermittlungspflichten öffentlicher Stellen waren als Instrument der
internen Migrationskontrolle gedacht gewesen. Tatsächlich erfüllen sie diese
Aufgabe nur in seltenen Fällen. Vielmehr führen sie dazu, dass Menschen in der
aufenthaltsrechtlichen Illegalität den Kontakt mit öffentlichen Stellen meiden,
um nicht entdeckt zu werden und so einer drohenden Ausweisung zu entgehen. Dies
führt dazu, dass die Übermittlungspflichten den Betroffenen faktisch den Zugang
zu elementaren Lebensbereichen wie z. B. Gesundheitsversorgung, Rechtsschutz
und auch Bildung verwehren. Auch hier muss der Gesetzgeber noch eine Lösung
finden.
Kontakt: Tobias Mohr, Referent Migration und Integration, Telefon: 0761 200475,
E-Mail:
tobias.mohr@caritas.de
Pressemitteilung
Caritas begrüßt Einschränkung der Übermittlungspflichten
Erschienen am:
08.07.2011
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