Caritas spricht sich
gegen Wiedereinführung der Erstattungspflicht aus
Berlin. 22.10.2007.
Als fehlgeleitet bezeichnet der Deutsche Caritasverband
(DCV) die Wiedereinführung der Erstattungspflicht, die der SPD-Parteivorstand
als Teil seines Neun-Punkte-Programms vorsieht. „Das Ziel der SPD, Chancen auf
gute Arbeit zu verbessern und Leistungsgerechtigkeit zu sichern, kann nicht
durch die Erhöhung der Einstellungsbarrieren für ältere Arbeitnehmer erreicht
werden“, erklärt Caritas-Generalsekretär Georg Cremer.
Die Abschaffung der Erstattungspflicht war ein richtiger Schritt. Die Entscheidung,
ob Arbeitgeber bei der Entlassung eines älteren Arbeitnehmers das
Arbeitslosengeld erstatten müssen, war früher oft ein Fall für die Arbeitsverwaltungen.
Da Arbeitgeber spätere Entscheidungen von Arbeitsverwaltungen nicht voraussehen
können, ist die Einstellung jüngerer Arbeitnehmer unternehmerisch die
„risikoärmere“ Variante. „Ich befürchte, dass allein die Wiedereinführung der
Erstattungspflicht jenseits einer festzusetzenden Altergrenze potentielle
Arbeitgeber veranlassen wird, jüngeren Bewerbern den Vorrang zu geben“, so
Cremer. Damit würden die jetzt erreichten Erfolge der Integration älterer
Menschen in den Arbeitsmarkt unnötig gebremst.
Kontakt:
Prof. Dr. Georg Cremer,
Generalsekretär, Deutscher Caritasverband e. V., Telefon: 030 284447-42,
E-Mail:
georg.cremer@caritas.de
Pressemitteilung
Caritas warnt vor falschen Arbeitsmarktsignalen
Erschienen am:
22.10.2007
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