"Der Gesetzgeber gibt den betroffenen Frauen ein deutliches Zeichen, dass die Gesellschaft für sie und ihr Kind ein rechtssicheres Angebot bereithält, das ihnen den nötigen Schutz bietet", sagt Anke Klaus, Bundesvorsitzende des Sozialdienstes katholischer Frauen heute anlässlich der Expertenanhörung im Bundestagsausschuss. Den Vorschlag des Bundesrates, der Frau eine dauerhafte Anonymität zu ermöglichen, lehnen DCV und SkF entschieden ab. Dies würde das Grundrecht des Kindes auf das Wissen um die eigene Herkunft beschneiden.
DCV und SkF begrüßen deshalb den Gesetzentwurf zur Vertraulichen Geburt als einen guten Kompromiss. Er berücksichtige angemessen die Rechte der Frau und die des Kindes und schaffe die seit langem dringend notwendige Rechtssicherheit. Dennoch fordern beide Verbände weitere Nachbesserungen in der praktischen Umsetzung, beispielsweise bei der psychosozialen Beratung wenn sich die Frau direkt zur Geburt an das Krankenhaus wendet.
"Wir begrüßen es, dass der Gesetzentwurf vorsieht, Frauen in einer extremen Notlage im Rahmen einer psychosozialen Beratung zu helfen und dabei den Wunsch nach Anonymität ernst zu nehmen. Die Erfahrungen zeigen, dass niedrigschwellige Beratungsangebote die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass Schwangere diese Hilfen in Anspruch nehmen und sich auf das Angebot einer vertraulichen Geburt einlassen. Es ist gut, dass das Gesetz hinsichtlich seiner Auswirkungen evaluiert werden soll, gerade im Hinblick auf Babyklappen und anonymen Geburten", betont Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes.
Pressemitteilung
Gesetz zur Vertraulichen Geburt ist ein guter Kompromiss
Erschienen am:
13.05.2013
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
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Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
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