Menschen mit Behinderung haben das Recht, ihre Wohnform selbst zu bestimmen. Mögliche Wohnformen sind zum einen das stationäre Wohnen. Das bedeutet: Leben in einem Wohnheim mit Teilzeit- oder Vollzeit-Betreuung. Viele Heime haben Außenwohngruppen, in denen eine größere Eigenverantwortung eingeübt werden kann. Eine andere Wohnform ist das ambulant betreute Wohnen in den eigenen vier Wänden. Dies beinhaltet die Unterstützung durch Fachkräfte, es ist als Einzel- , Paar- oder Mehrpersonenwohnen möglich. Die Kosten werden, wenn die Leistungsberechtigung vorliegt, vom Sozialhilfeträger (Sozialamt) gezahlt. Das örtliche Sozialamt gibt dazu Auskunft.
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