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Glossar: Alter und Pflege

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege tritt ein, wenn die Pflegeperson durch Krankheit, Urlaub oder aus anderen Gründen verhindert ist. Die Kasse übernimmt die Kosten der Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr. Voraussetzung ist allerdings, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate im häuslichen Bereich gepflegt hat.

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