Bei der Untersuchungshaft wird ein Beschuldigter bereits vor der Verhandlung in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht. Dadurch soll sichergestellt werden, dass er oder sie zur Hauptverhandlung erscheint. Voraussetzung für die U-Haft sind ein dringender Tatverdacht sowie Flucht- und Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr.
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