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Glossar: Familienhilfe

Unterhaltsvorschuss

Kindern von Alleinerziehenden steht ein Unterhalt zu. Diesen muss der andere Elternteil übernehmen. Falls der Vater oder die Mutter nicht oder zu wenig bezahlt, springt das Jugendamt ein. Einen Anspruch auf diesen Unterhaltsvorschuss haben Kinder unter zwölf Jahren. Das Jugendamt bezahlt die Sozialleistung auf Antrag bis zu sechs Jahre lang. Unterbrechungen sind möglich, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil vorübergehend doch zahlt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses hängt vom Alter der Kinder ab. Wenn der Unterhaltspflichtige wieder über entsprechende Finanzen verfügt, fordert das Jugendamt von ihm oder ihr das vorgeschossene Geld zurück.

Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Der Unterhaltsvorschuss

Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Unterhaltsvorschuss mit den aktuellen Sätzen Mehr