Die UN-Kinderrechtskonvention - das Übereinkommen über die Rechte des Kindes - legt wesentliche Standards zum Schutz der Kinder weltweit fest. Die vier elementaren Grundsätze, auf denen die UN-Kinderrechtskonvention beruht, beinhalten das Überleben und die Entwicklung des Kindes, die Nichtdiskriminierung, die Wahrung der Interessen der Kinder sowie deren Beteiligung.
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Kinderrechte in der Caritas
Leitlinie zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in den Einrichtungen und Diensten der Caritas - zur Diskussion und Reflexion verbandlicher Praxis-
Stand: November 2008.
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