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Glossar: Kinder- und Jugendliche

Kinderschutz

Kinder werden durch besondere gesetzliche Vorschriften vor Gefahren geschützt. Je nach Alter gelten für sie gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz hinaus.
Unter Kinderschutz versteht man aber nicht nur die gesetzlichen Vorschriften. Es ist vielmehr ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen, staatliche und nichtstaatliche Maßnahmen sowie aller Institutionen, die sich dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen verschrieben haben. Dabei ist unerheblich ob es sich dabei um altersunangemessene Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit oder Armut handelt.

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