Kinder werden durch besondere gesetzliche Vorschriften vor Gefahren geschützt. Je nach Alter gelten für sie gesetzliche Bestimmungen über den Jugendschutz hinaus.
Unter Kinderschutz versteht man aber nicht nur die gesetzlichen Vorschriften. Es ist vielmehr ein Sammelbegriff für rechtliche Regelungen, staatliche und nichtstaatliche Maßnahmen sowie aller Institutionen, die sich dem Schutz von Kindern vor Beeinträchtigungen verschrieben haben. Dabei ist unerheblich ob es sich dabei um altersunangemessene Behandlung, Übergriffen und Ausbeutung, Verwahrlosung, Krankheit oder Armut handelt.
Der Kinderschutz steckt noch in den Kinderschuhen
Die Kommission Kinderschutz Caritas-Diakonie-Konferenz Hessen benennt in ihrem Abschlussbericht 2009 die Probleme des Kinderschutzes und gibt Impulse, wie Kinderrechte durch interdisziplinäre Zusammenarbeit realisiert werden können.
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Menschenrechte für die Kleinsten
Wie kann sozial benachteiligten jungen Menschen zu ihrem Recht verholfen werden? Wie lernen Kinder von klein auf ihre Rechte einzufordern? Mit diesen Fragen beschäftigen sich viele Fachkräfte der Caritas in ihrem Berufsalltag.
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Das Bundeskinderschutzgesetz
Kernpunkte des Bundeskinderschutzgesetz
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