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Glossar: Caritas

Transparenz

Caritas und Diakonie haben gemeinsame Transparenzstandards entwickelt. Die Vereinbarung wurde im Oktober 2010 von Caritas-Präsident Peter Neher und dem Vizepräsident des Diakonischen Werkes Wolfgang Teske unterzeichnet.

Die Transparenzstandards stellen einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände und die ihnen angehörigen Rechtsträger dar. Dieser Rahmen muss den unterschiedlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen gerecht werden. Deshalb berücksichtigen sie insbesondere im Leistungsbereich die Spezifika der verschiedenen Hilfebereiche.

Die Transparenzstandards umfassen zum einen Soll-Module, deren Inhalte von allen Rechtsträgern ausgewiesen werden sollten. Zum anderen wurden Kann-Module aufgegriffen. Diese sollen die Bandbreite der schon heute von verschiedenen Rechtsträgern in Rechenschaftsberichten aufgegriffenen Punkte aufzeigen. Die Kann-Module sind ausdrücklich als Anregungen zu verstehen. Aus dem Fehlen eines Kann-Moduls im Geschäftsbericht lässt sich keine unzureichende Transparenz
und schon gar nicht eine schlechte Leistungserstellung oder Wirtschaftlichkeit ableiten.

Ansprechpartner im Deutschen Caritasverband für Fragen der Transparenz:

Dr. Christopher Bangert
Telefon: 0761 200-326
E-Mail: christopher.bangert@caritas.de 

Weitere Informationen zum Herunterladen
Transparenzstandards für Caritas und Diakonie

Transparenz bildet eine Grundlage für die Akzeptanz kirchlicher Wohlfahrtsverbände sowie der ihnen angeschlossenen Rechtsträger bei den (potenziellen) Nutzern und Spendern sowie in der Öffentlichkeit. Die Transparenzstandards von Caritas und Diakonie stellen einen bundeseinheitlichen Rahmen für die kirchlichen Wohlfahrtsverbände und die ihnen angehörigen Rechtsträger dar (11. Oktober 2010).

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