Im Testament bestimmt der Erblasser, wer nach seinem Tod Erbe (siehe "Erbschaft") wird und wen er mit einem Vermächtnis bedenken möchte. Ein Testament ist gültig, wenn der Erblasser unter anderem den Text komplett von Hand schreibt und mit Datum und Unterschrift versieht. Es kann zu Hause aufbewahrt werden. Sicherer ist aber die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht (Nachlassgericht).
Ein Testament kann auch durch Niederschrift beim Notar verfasst werden. Dieses notarielle Testament übergibt der Notardem Amtsgericht zur Verwahrung. Im Todesfall informiert das für die Ausstellung der Sterbeurkunde zuständigen Standesamt das Amtsgericht.
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