Menschen mit Behinderung sind Experten in eigener Sache. Doch oft wird ihnen das das Recht und die Fähigkeit abgesprochen, selbst für sich zu entscheiden. Der Gesetzgeber sieht das anders. Er will, dass alle Menschen selbst über ihr Leben bestimmen und am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können. Behinderte Menschen benötigen dazu in manchen Punkten eine besondere Unterstützung. Wie die aussehen kann, steht im Sozialgesetzbuch IX. Darin ist zum Beispiel auch das persönliche Budget festgeschrieben, mit dem behinderte Menschen selbst entscheiden können, wer ihnen wann und in welchem Umfang hilft.
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Selbst bestimmen, wer wie hilft
Das Persönliche Budget, auch „persönliches Geld“ genannt, erhalten Menschen mit einer Behinderung, um sich die nötigte Hilfe für ihren Alltag einzukaufen. Sie wählen ihre Assistenz selbst aus und bestimmen, wie ihre Unterstützung erfolgen soll.
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