Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Familienhilfe

Schwangerschaftskonfliktberatung

Schwangere Frauen, die unsicher sind, ob sie ihr Kind zur Welt bringen oder abtreiben wollen, können eine Konfliktberatung in Anspruch nehmen. Sie dient dem Schutz des ungeborenen Kindes, zeigt welche Unterstützung es für junge Eltern gibt und trägt zu einer gewissenhaften Entscheidung bei. Die Beratung ist kostenlos und kann anonym, also ohne Angabe des Namens, erfolgen. Zugelassen sind nur staatlich anerkannte Beratungsstellen bei Gesundheitsämtern, Gemeinden, Ärzten oder freien Trägern. Nach der Beratung erhält die Schwangere eine Beratungsbescheinigung. Diese ermöglicht ihr einen Abbruch der Schwangerschaft, ohne dass sie oder der Arzt sich strafbar machen. Die Beratungsstellen der Caritas stellen keinen Beratungsnachweis aus, bieten Frauen in Entscheidungsnot aber dennoch eine Beratung an.

Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Übersichtseite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Schwangerenkonfliktberatung

Mit Informationen zum Thema, Beratungsstellenfinder und den gesetzlichen Grundlagen Mehr