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Glossar: Alter und Pflege

Pflegezeit

Beschäftigte haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf eine bis zu sechs Monate lange Pflegezeit, wenn sie nahe Angehörige pflegen (Details regelt das Pflegezeitgesetz). Sie erhalten in dieser Zeit keine Bezahlung. Zur Erstorganisation der pflegerischen Versorgung unmittelbar nach Eintritt eines Pflegefalls können Beschäftigte bis zu zehn Tagen der Arbeit fern bleiben. Dies ist auf Akutfälle begrenzt und kann pro Pflegefall in der Regel nur einmal genutzt werden. Ob der Anspruch auf eine Vergütung in dieser Zeit besteht, muss im Einzelfall geklärt werden.

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