In einer Patientenverfügung beschreiben sie, welche Behandlungen in lebensbedrohenden Situationen vorgenommen werden sollen und wie sie sich ihren Sterbeprozess wünschen. Die Festlegungen binden Behandlungsteam, Bevollmächtigte und Betreuer, wenn die beschriebene Situation eintrifft.
Lassen Sie sich ärztlich und juristisch beraten, bevor Sie eine Patientenverfügung verfassen. Außerdem sollten Sie sich über deren Inhalt mit den Angehörigen austauschen. Ideal ist, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht zu kombinieren.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr können? Jeder kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für ihn entscheiden müssen. Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in ihrem Sinne geschieht.
Mehr
Umgang mit Patientenverfügungen hat seine Tücken
Mehr
Christliche Patientenvorsorge
Broschüre mit Formularen der katholischen und evangelischen Kirche
Mehr