Ein Service des Lambertus-Verlags

Glossar: Behinderung

Nachteilsausgleich

Menschen mit Behinderung haben Kosten, um ihre Einschränkungen ausgleichen und weitgehend unbehindert am Leben teilnehmen zu können. Deshalb erhalten sie einen finanziellen Nachteilsausgleich. Dazu gehören zum Beispiel Steuervergünstigungen, Ermäßigungen oder arbeitsrechtliche Regelungen. Diese müssen einzeln beantragt werden, Voraussetzung ist ein Schwerbehindertenausweis. Dieser muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden.

Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Kompetente Arbeitnehmer trotz Behinderung

Behindert = arbeitsunfähig. Diese Formel ist falsch. Kompetenz und Leistung hängen nicht immer von den Beeinträchtigungen einer Person ab. Doch es müssen Barrieren abgebaut und Arbeitsplätze individuell angepasst werden, um allen eine Chance zu ... Mehr

Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Internetauftritt des Familienratgebers der Aktion Mensch

Überblick über die Nachteilsausgleiche Mehr

Behinderung