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Glossar: Familienhilfe

Mutterschaftsgeld

Schwangere, die als Angestellte arbeiten, erhalten sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys Mutterschaftsgeld. In dieser Zeit dürfen sie nicht arbeiten. Es entspricht in der Regel der Höhe des letzten Nettogehalts und wird anteilig von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber übernommen. Gesetzlich versicherte können das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen, privat versicherte oder Mütter mit einem 400-Euro-Job, wenden sich an die Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes in Bonn. Mütter, die als Familienmitglied über Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert sind, bekommen kein Mutterschaftsgeld. Ab der 13. Woche können Schwangere, welche ALG-II beziehen, einen Mehrbedarf beantragen.

Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Homepage der Mutterschaftsgeldstelle

Antragsstelle für privat versicherte Mütter oder Mütter mit einem 400-Euro-Job Mehr