Werden Schulden nicht wie vereinbart zu einem bestimmten Termin bezahlt und bleiben Mahnungen erfolglos, kann der Gläubiger (Firma, Behörde, Bank) einen Mahnbescheid beantragen. Der Antrag wird beim zuständigen Amtsgericht gestellt. Das Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung des Gläubigers berechtigt ist.
Der Mahnbescheid stellt eine Aufforderung dar, die geschuldete Summe zu bezahlen oder Widerspruch dagegen einzulegen. Ab Erhalt des Mahnbescheids gibt es eine Frist von zwei Wochen, in der Widerspruch eingelegt werden kann. Das entsprechende Formular liegt dem Mahnbescheid bei. Bei Schwierigkeiten oder Fragen ist es ratsam, eine Beratungsstelle oder einen Rechtsanwalt aufzusuchen.
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