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Glossar: Sozialrecht

Kinderzuschlag

Familien, die nur aufgrund ihrer Kinder hilfebedürftig wären, können ergänzend zum Kindergeld und Wohngeld den monatlichen Kinderzuschlag beantragen. Damit soll verhindert werden, dass sie ergänzendes Arbeitslosengeld II benötigen. Zuständig ist die örtliche Familienkasse.

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