Mit Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Hörgeräten oder Lesehilfen für den Computer können ältere oder behinderte Menschen einige ihrer Einschränkungen zumindest teilweise ausgleichen - und ein Leben nach ihren Vorstellungen führen. Sind die Hilfsmittel vor allem für den private Gebrauch, werden sie von der Krankenkasse bezahlt. Geht es um Hilfsmittel für die Ausübung einer Arbeit, sind die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zuständig. Der Arzt stellt dafür ein Rezept aus.
Die Krankenkassen bezahlen in der Regel: Seh- oder Hörhilfen, Rollstühle, Prothesen, orthopädische Schuhe, Kompressionsstrümpfe, Orientierungs-, Mobilitäts-, oder Lesehilfen, Blutdruck- oder Blutzuckermessgeräte, Überwachungsgeräte für Epileptiker.
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