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Glossar: Alter und Pflege

Heimgesetz

Die Rechte von Menschen, die in einem Heim leben, beschreibt das Heimgesetz. Darin wird unter anderem ihre Selbständigkeit und Selbstverantwortung im Heim betont. Das Gesetz gilt für alle Heime, die ältere und pflegebedürftige Menschen oder behinderte Volljährige dauerhaft aufnehmen. In ihnen wird neben der Unterkunft auch die Verpflegung und Betreuung gewährleistet. Mit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform wurde die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes im Heimrecht auf die Bundesländer übertragen. In 13 Bundesländern gilt daher mittlerweile ein eigenes Heimrecht. Nur in Hessen, Sachsen und Thüringen gilt noch das Bundes-Heimrecht. Am 1. Oktober 2009 hat bundesweit das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz die §§ 5-9 HeimG abgelöst.
Außerdem ist durch das Heimgesetz ein Mitwirkungsrecht in Angelegenheiten des Heimbetriebs garantiert.

 

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