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Glossar: Haft

Hafturlaub

Hafturlaub kann bis zu 21 Tage im Jahr gewährt werden. Zusätzlich kann der Gefangene zur Vorbereitung seiner Entlassung bis zu eine Woche Sonderurlaub erhalten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dem Gefangenen aus wichtigem Anlass (wie schwerwiegende Erkrankung oder Tod eines Angehörigen) Ausgang zu gewähren oder ihn bis zu sieben Tage zu beurlauben. Lebenslänglich Verurteilte bekommen erst nach zehn Jahren Haft zum ersten Mal Urlaub.

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Die Entlassung soll eine neue Chance sein. Die Vergangenheit wird nicht gelöscht, aber eine neue Seite aufgeschlagen. Nutzen Strafentlassene diese Chance? Mehr

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