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Glossar: Haft

Erziehungsmaßregeln

Das Jugendstrafrecht zielt auf die Erziehung von straffälligen Jugendlichen ab. Deshalb haben die verhängten Strafen einen erzieherischen Charakter. Der Das Jugendstrafrecht zielt auf die Erziehung von straffälligen Jugendlichen ab. Deshalb haben die verhängten Strafen einen erzieherischen Charakter. Der Jugendliche soll das Unrecht einsehen. Bestehen bei einem Täter erzieherische Mängel, kann der Richter Erziehungsmaßregeln, sogenannte richterliche Weisungen verhängen. Dies sind zum Beispiel soziale Trainingskurse, gemeinnützige Arbeiten, Betreuungsweisungen durch Sozialarbeiter, Täter-Opfer-Ausgleich. Das Nichtbefolgen der Weisungen hat Konsequenzen: Sie können wegen erwiesener Sinnlosigkeit aufgehoben, verlängert oder verändert oder durch einen (Beuge-)Arrest ersetzt werden.

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