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Glossar: Haft

Ersatzfreiheitsstrafe

Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des Verurteilten abhängen. Die Dauer der Freiheitsstrafe entspricht der Anzahl an Tagessätzen, zu denen der Täter verurteilt wurde.

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