Wer eine vom Gericht verhängte Geldstrafe nicht bezahlen kann oder will, muss als Ersatz eine Freiheitsstrafe antreten, die sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe. Geldstrafen werden in Tagessätzen verhängt, deren Höhe vom Einkommen des Verurteilten abhängen. Die Dauer der Freiheitsstrafe entspricht der Anzahl an Tagessätzen, zu denen der Täter verurteilt wurde.
Verwandte Einträge
Mehr dazu auf caritas.de:
Damit eine Geldstrafe nicht ins Gefängnis führt
Das Geld ist knapp, die Schulden türmen sich zu einem großen Berg – und dann kommt noch eine Geldstrafe hinzu. Wer sie nicht bezahlen kann, muss ins Gefängnis. Doch zu dieser Freiheitsstrafe muss es nicht kommen.
Mehr
Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Internetportal Knast.net
Infos, Austausch, Chat für Strafgefangene und deren Angehörige
Mehr