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Glossar: Familienhilfe

Elterngeld

Eltern, die auf Zeit aus ihrem Beruf aussteigen um ihre Kinder zu betreuen, erhalten Elterngeld als staatliche Unterstützung. Es soll ein vorübergehendes Ausscheiden aus dem Beruf ermöglichen, ohne dass die Familie starke finanzielle Einbußen hinnehmen muss. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Einkommen der Eltern. Als pauschale Mindestsumme werden 300 € Elterngeld je Kind z. B. an Studenten gewährt. Für 12 Monate werden für Nettoeinkommen bis 1.200 € 67% des letztjährigen Netto-Gehalts, für Nettoeinkommen ab 1.200 € 65% maximal jedoch 1.800 € gezahlt, wenn ein Elternteil zu Hause bleibt. 14 Monate, wenn beide Elternteile die Kinderbetreuung übernehmen (Partnermonate). ALG-II-Empfänger erhalten kein Elterngeld.

Mehr dazu auf anderen Internet-Seiten:
Das Elterngeld

Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund ums Elterngeld Mehr