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Glossar: Haft

Bewährungsauflagen

Als Bewährung wird im Strafrecht die zeitlich befristete Aussetzung einer Freiheitsstrafe bezeichnet. Der Verurteilte muss nicht ins Gefängnis, wenn er die Auflagen einhält, die das Gericht benennt – zum Beispiel eine Therapie zu machen, Sozialstunden zu leisten und sich straffrei zu verhalten. Der Verurteilte erhält in der Regel einen Bewährungshelfer, der auch prüft, ob die Auflagen eingehalten werden.Verstößt der Verurteilte gegen die Bewährungsauflagen, muss er die Freiheitsstrafe antreten.

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