Die Beratungshilfe ermöglicht Menschen mit geringem Einkommen eine Rechtsberatung. Die anfallenden außergerichtlichen Kosten für den Rechtsanwalt werden übernommen, zehn Euro sind als Eigenleistung zu zahlen. Einfache Auskünfte kann auch das Gericht erteilen. Die Kosten für ein Gerichtsverfahren sind nicht abgedeckt, hier kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Beratungshilfe kann beim zuständigen Amtgericht oder über den Rechtsanwalt beantragt werden und ist immer sinnvoll, wenn ein Verfahren ansteht.
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