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Glossar: Sozialrecht

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist ein Teil des gesetzlichen Sozialversicherungssystems und greift, wenn jemand arbeitslos wird. Er erhält dann Arbeitslosengeld I, wenn er über einen Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt war.

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Weitere Informationen zur Arbeitslosenversicherung

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