Der DCV teilt die Ziele des Gesetzentwurfs, Schwarzarbeit, Missstände auf dem Arbeitsmarkt und Kindergeldmissbrauch zu bekämpfen. Er sieht aber mit den geplanten Maßnahmen den Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und von Menschenhandel nicht ausreichend berücksichtigt. Die Regelungen zum Kindergeld dienen in ihrer Ausgestaltung nicht der Missbrauchsbekämpfung, sondern einer Reduzierung der Zahl der anspruchsberechtigten, ausländischen EU-Bürger(innen).
Weiter ist der geplante Ausschluss u.a. von Arbeitsuchenden vom Kindergeld europarechtlich mindestens fragwürdig. Das Gleichbehandlungsgebot, auf das sich die Betroffenen hier berufen können, soll durch eine systemwidrige Einordnung des Kindesgeldes als Sozialhilfeleistung umgangen werden. Der DCV lehnt die Regelung in dieser Form ab.