Gründe für eine neue Bleiberechtslösung
Für viele Betroffene ist eine Rückkehr ins Herkunftsland aus unterschiedlichen Gründen schon lange undenkbar. Deshalb wird deren Duldung sofort nach dem Ablauf immer wieder verlängert. Es kommt zu sogenannten "Kettenduldungen".
Seit 2006 haben Bund und Länder mit verschiedenen Bleiberechtsregelungen rund 60.000 Menschen in Duldung zu befristeten Aufenthaltserlaubnissen verholfen. Hohe Anforderungen an die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit haben ältere und kranke Menschen in der Vergangenheit von einem Bleiberecht weitgehend ausgeschlossen. Andere sind nur knapp nach dem damals gesetzten Stichtag eingereist. Mit jedem Jahr kommen neue Langzeitgeduldete hinzu. Aktuell leben wieder zehntausende Menschen registriert, aber ohne Aufenthaltsrecht unter prekären sozialen Bedingungen in Deutschland. 75.000 von ihnen leben seit mehr als sechs oder mehr Jahren hier. Eine grundlegende Lösung für sie fehlt weiterhin.
Der Deutsche Caritasverband, das Diakonische Werk der EKD und Pro Asyl fordern gemeinsam eine großzügige, humanitäre Bleiberechtsregelung, die das Problem der Kettenduldungen
lösen. Elementar sind unter anderem die folgenden Kriterien:
Fortlaufende Regelung ohne festen Stichtag.
Es muss eine fortlaufende Regelung geschaffen werden, die auch in Zukunft wirksam bleibt. Ab einer gewissen Aufenthaltsdauer müssen alle Ausreisepflichtigen die Möglichkeit auf ein Bleiberecht erhalten.
Realistische Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung.
Es ist inhuman, alte, kranke oder behinderte Menschen vom Bleiberecht auszuschließen. Eine Aufenthaltserlaubnis muss auch gewährt werden, wenn Menschen nicht arbeiten können, weil sie alt, krank oder behindert sind, Angehörige pflegen oder Kinder erziehen. Gleiches gilt für Geringverdienende, bei Qualifizierung, Ausbildung und bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. Im Zweifelsfall muss das Bemühen um Arbeit ausreichen.
Verzicht auf restriktive Ausschlussgründe.
Die bislang gestellten Anforderungen - beispielsweise an die Mitwirkung bei der Abschiebung oder an die
Straffreiheit - werden der schwierigen persönlichen Situation, in der sich viele einst geflohene Menschen befinden, nicht gerecht. Mehr individuelles Verständnis und mehr Humanität sind angebracht.
Keine Familientrennung.
Eine neue Bleiberechtsregelung darf den gesellschaftlich hohen Wert der Familie sowie den humanitären Auftrag einer Bleiberechtsregelung nicht außer Acht lassen.