Der Gesetzgeber hat mit dem sogenannten P-Konto eine gesetzliche Regelung geschaffen, die das Existenzminimum (Miete, Lebensmittel, Energiekosten, Medikamente) verschuldeter Menschen sichern soll. Doch in der Praxis greift dieser Schutz oft zu spät oder nicht zuverlässig, da Banken dieser Verpflichtung oft genug nicht oder unzulänglich nachkommen. Mit fatalen Folgen: Ratsuchende haben dann praktisch kein Geld zum Leben.
Die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände fordert daher: Verstöße der Banken gegen geltendes Recht dürfen nicht länger folgenlos bleiben. Banken sollen klare Regeln bekommen, damit das P-Konto als Sicherheitsnetz für Betroffene zuverlässig funktioniert. Dazu müssen Banken barrierearm erreichbar und ihre Mitarbeitenden geschult sein, um die gesetzlichen Vorgaben korrekt und zeitnah umzusetzen.
Klare Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch und Umsetzung
"Viele Menschen stehen vor der absurden Situation, dass ihr Existenzminimum zwar gesetzlich geschützt ist, sie aber trotzdem nicht darauf zugreifen können. In der Beratungspraxis erleben wir täglich, wie groß die Verunsicherung ist und wie schwer es für Betroffene ist, sich im System zurechtzufinden", sagt Roman Schlag, Sprecher der AG SBV.
"In den Beratungsstellen erleben wir, wie verzweifelt die Menschen sind. Es geht hier wirklich um existenzielle Nöte. Ohne Zugang zu ihrem Geld können in Verschuldung geratene Menschen keine Lebensmittel zum Essen kaufen, lebenswichtige Medikamente besorgen und laufen Gefahr, ihr Zuhause zu verlieren", sagt Thomas Bode, Leiter der Schuldnerberatung der AWO Kreisverband Göttingen - Northeim e.V.
Die bundesweite Aktionswoche der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) greift ein Problem auf, das viele Menschen unmittelbar betrifft: Rund 5,7 Millionen Deutsche sind überschuldet. Monatlich kommt es zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen. Für viele ist das P-Konto daher ein zentrales Instrument zur Existenzsicherung.
Betroffene müssen ihr Konto aktiv bei der Bank umstellen lassen - vielen ist das nicht bekannt, andere stoßen auf widersprüchliche Informationen. Schuldnerberatungsstellen berichten zunehmend von Problemen bei der Einrichtung und Nutzung - etwa verzögerte Umstellungen, zusätzliche Anforderungen oder fehlende Informationen.
Über die AG SBV
In der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) haben sich die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband, Deutscher Caritasverband, Diakonie Deutschland, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, Deutsches Rotes Kreuz), der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung mit insgesamt 1.400 Beratungsstellen zusammengeschlossen. In der diesjährigen Aktionswoche Schuldnerberatung der AG SBV mit dem Motto "Wie komme ich an mein Geld? Wenn das P-Konto zum Problemkonto wird" (15. bis 19. Juni) wird durch Aktionen, Gespräche und Veranstaltungen auf lokaler Ebene auf die gravierenden Auswirkungen der Lücke zwischen gesetzlichem Anspruch auf ein P-Konto und tatsächlicher Umsetzung hingewiesen.
Das Forderungspapier zur Aktionswoche 2026 finden Sie hier: https://www.aktionswoche-schuldnerberatung.de/forderungspapier-zur-aktionswoche-2026/
- Mehr Informationen über die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände unter: https://www.agsbv.de/
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung
Kontakt Pressestelle AWO Bundesverband e.V.: Sou-Yen Kim, presse@awo.org, +49 (0) 30 26 309 410
Kontakt Pressestelle Deutscher Caritasverband: Mechthild Greten, mechthild.greten@caritas.de, +49 (0) 151 72437528