Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (SCHUFA) ist eine Gemeinschaftseinrichtung von Wirtschaftsunternehmen, die ihren Kunden Geld- oder Warenkredite einräumen. Ziel der SCHUFA ist es, ihre Vertragspartner mittels sog. SCHUFA-Auskünfte vor Kreditausfällen zu schützen.
Derzeit hat die SCHUFA ca. 4.500 Vertragspartner. Diese setzen sich vor allem aus Banken, Sparkassen, Kreditkarten-und Leasinggesellschaften zusammen. Aber auch der Einzel-und Versandhandel, Telekommunikationsunternehmen (z.B. Telekom), Versicherungsgesellschaften, Gas-/ Wasser- und Stromversorgungsbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Unternehmen aus dem E-Commerce-Bereich (Internet-Firmen) und Inkasso-Unternehmen arbeiten immer häufiger mit der SCHUFA zusammen.
Zum einen werden Ihre personenbezogenen Daten wie Name, Vorname, Geburtsdatum und –ort, Anschrift und frühere Anschriften erfasst. Des Weiteren werden Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße Abwicklung eines Geschäftes erfasst. Diese können z.B. sein:
- Kredit-oder Leasingvertrag mit Betrag und Laufzeit
- Eröffnung eines Girokontos und Ausgabe einer Kreditkarte
- Einrichtung (= Anmeldung) bei einem Telekommunikationsunternehmen
- Bürgschaften
Es werden also nicht nur die Abschlüsse vorgenannter Verträge gespeichert, sondern auch registriert, ob Sie sich nicht vertragsgemäß verhalten haben, wenn Ihnen beispielsweise ein Kreditvertrag gekündigt wurde, weil Sie die vereinbarten monatlichen Ratenzahlungen nicht eingehalten haben.
Darüber hinaus speichert die SCHUFA Daten aus öffentlichen Verzeichnissen (z.B. Amtsgericht) und amtliche Bekanntmachungen. Im Einzelnen sind dies:
- Eidesstattliche Versicherung
- Haftbefehl zur Erzwingung von Eidesstattlichen Versicherungen
- Eröffnung eines Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahrens und dessen evtl. Abweisung oder Einstellung mangels Masse
Grundsätzlich gibt die SCHUFA nur an ihre Vertragspartner Auskünfte weiter. Wenn ein Vertragspartner eine Auskunft über Sie wünscht, so muss er der SCHUFA gegenüber bei jeder Anfrage ein berechtigtes Interesse im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nachweisen. Ein Kreditinstitut muss z.B. angeben, ob Sie einen Kreditvertrag abschließen oder ein Girokonto eröffnen möchten. Tut er dies nicht, so werden keinerlei Auskünfte über Sie weitergegeben.
Ist der Vertragspartner jedoch berechtigt, eine Auskunft über Sie einzuziehen, so wird wie folgt verfahren:
Banken, Sparkassen, Kreditkarten- und Leasinggesellschaften erhalten sowohl positive als auch negative Informationen über Sie. Kontonummern und Namen der Institute, die der SCHUFA eine Information gemeldet haben, werden grundsätzlich an keinen Vertragspartner weitergeleitet.
Alle anderen Vertragspartner erhalten lediglich eine Auskunft über Sie, wenn eine Negativmeldung gespeichert wurde.
Jede Person hat das Recht, alle über sie gespeicherten Daten bei der SCHUFA als Eigenauskunft zu erhalten. Es gibt bundesweit 20 SCHUFA-Geschäftsstellen.
Bei diesem Verfahren werden anonymisiert unterschiedliche Merkmale, die im Einzelnen nicht bekannt sind, über jede Person gespeichert: z.B. Alter, Geschlecht, Anzahl der Umzüge in den letzten Jahren etc. Auf Grundlage dieser statistischen Analyse wird also jeder Einzelne benotet, indem man sein Zahlungsverhalten mit einer Vergleichsgruppe in den letzten Monaten untersucht. Haben die meisten Menschen mit ähnlichen SCHUFA-Daten ihre Kreditraten also ordentlich bezahlt, gilt auch der Mensch, über den eine Auskunft eingeholt wird, als kreditwürdig. Waren jedoch Ihre „Daten-zwillinge“ schlechte Kunden, so können Sie selbst als Millionär plötzlich als riskanter Kunde eingestuft werden.
Eine schriftliche Eigenauskunft bei der SCHUFA kostet 7,80 EUR.
Nähere Informationen erhalten Sie unter
SCHUFA
Sollten Sie bei Ihrer Eigenauskunft entdeckt haben, dass falsche Daten über Sie gespeichert wurden, so setzen Sie sich bitte mit Ihrer zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle in Verbindung, um die entsprechenden Angaben überprüfen zu lassen. Bestätigt sich Ihre Vermutung auch bei der SCHUFA, so werden diese Daten umgehend gelöscht.
Eine ausführliche und aktuelle Aufstellung, wann welche Daten bei der SCHUFA gelöscht werden, finden Sie direkt bei der
SCHUFA