Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Schuldnerberatungen immer wieder gestellt bekommen.
Wenn Sie später als vereinbart bezahlen, kann der Vertragspartner (Gläubiger) unter bestimmten Voraussetzungen von Ihnen Schadenersatz, den sogenannten Verzugsschaden, verlangen.
Die häufigsten Voraussetzungen für den Zahlungsverzug sind:
Verzug durch Mahnung:
Der Schuldner befindet sich mit der Zahlung in Verzug ab dem Zeitpunkt, zu dem er die Mahnung vom Gläubiger erhält, die ihn dazu auffordert die fällige Forderung zu begleichen.
Verzug ohne Mahnung:
Typische Kosten sind:
Hier finden Sie die Adressen der Schuldnerberatung der Caritas. Die Adressen anderer Anbieter finden Sie hier.
Hier finden Sie Ansprechpartner und Angebote der Caritas für überschuldete Menschen.