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Häufig gestellte Fragen zur Eidesstattlichen Versicherung

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die unsere Fachleute der Schuldnerberatungen immer wieder gestellt bekommen.

Eidesstattliche Versicherung

Wann kann eine Eidesstattliche Versicherung beantragt werden?

Die Eidesstattliche Versicherung (EV) kann ein Gläubiger (dem Sie Geld schulden) bei Gericht beantragen, wenn

  • Kontopfändung, Lohnpfändung oder die Pfändung durch den Gerichtsvollzieher erfolglos verlaufen bzw.
  • der Gerichtsvollzieher Sie wiederholt in Ihrer Wohnung nicht antrifft oder Sie ihn nicht reinlassen.

Welchen Zweck hat eine Eidesstattliche Versicherung?

Durch die EV informiert sich der Gläubiger über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation. Interessant sind für ihn u. a.:

  • Adresse des Arbeitgebers
  • Kontoverbindung
  • Auto
  • Lebensversicherung
  • und andere Vermögenswerte.

Der Gläubiger erfährt so, ob und wo er etwas pfänden kann.

Wie wird die Eidesstattliche Versicherung abgenommen?

Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen bereits nach erfolgloser Pfändung in Ihrer Wohnung die EV abnehmen. Wenn Sie sich überrumpelt fühlen, können Sie dem widersprechen. Er lädt Sie dann zur Abgabe der EV in sein Büro ein.

Sie versichern in einem Vermögensverzeichnis an Eides Statt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie deshalb beim Ausfüllen Sorgfalt walten.

Sollten Sie sich weigern, dem Gerichtsvollzieher die EV abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen. Dieser wird jedoch sofort aufgehoben, nachdem Sie die EV abgegeben haben. Ein Vermerk darüber verbleibt jedoch in der SCHUFA.

Welche Folgen ergeben sich für mich bei der Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung?

Weitere Pfändungen durch den Gläubiger sind nun wahrscheinlich, insbesondere die Kontopfändung.  

  • Sie einen Negativeintrag bei der SCHUFA erhalten.
  • Sie in Zukunft keine Kredite von seriösen Banken mehr bekommen.
  • Ihr Dispositionskredit gekündigt werden kann.
  • Sie Schwierigkeiten bei der Suche nach einer neuen Wohnung haben können (SCHUFA-Selbstauskunft).
  • Sie häufig Angebote von Kreditvermittlern und gewerblichen Schuldenregulierern erhalten.

Innerhalb von drei Jahren müssen Sie eine neue EV nur dann ablegen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben. Von sich aus müssen Sie nicht tätig werden.

Die meisten Gläubiger verzichten auf weitere kostenaufwändige Maßnahmen (Mahnschreiben, Vollstreckungsversuche), wenn bei Ihnen nichts zu pfänden ist.

Tipps

  • Bereiten Sie sich auf die EV gut vor. Halten Sie alle Unterlagen bereit, die Ihr Einkommen und Vermögen belegen.
  • Heben Sie eine Kopie des Vermögensverzeichnisses gut auf.
  • Informieren Sie drängende Gläubiger über Ihre EV. Geben Sie Aktenzeichen und den Namen des Gerichts an.
  • Wenn Sie die Abgabe der EV unbedingt vermeiden wollen, müssen Sie mit dem Gläubiger verhandeln. Nur er kann den Antrag auf Abgabe der EV zurücknehmen.

Übrigens: Sie können die EV nicht selbst beantragen.

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