Die Eidesstattliche Versicherung (EV) kann ein Gläubiger (dem Sie Geld schulden) bei Gericht beantragen, wenn
Durch die EV informiert sich der Gläubiger über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation. Interessant sind für ihn u. a.:
Der Gläubiger erfährt so, ob und wo er etwas pfänden kann.
Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen bereits nach erfolgloser Pfändung in Ihrer Wohnung die EV abnehmen. Wenn Sie sich überrumpelt fühlen, können Sie dem widersprechen. Er lädt Sie dann zur Abgabe der EV in sein Büro ein.
Sie versichern in einem Vermögensverzeichnis an Eides Statt, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Falsche oder unvollständige Angaben können strafrechtlich verfolgt werden. Lassen Sie deshalb beim Ausfüllen Sorgfalt walten.
Sollten Sie sich weigern, dem Gerichtsvollzieher die EV abzugeben, kann es zum Haftbefehl kommen. Dieser wird jedoch sofort aufgehoben, nachdem Sie die EV abgegeben haben. Ein Vermerk darüber verbleibt jedoch in der SCHUFA.
Weitere Pfändungen durch den Gläubiger sind nun wahrscheinlich, insbesondere die Kontopfändung.
Innerhalb von drei Jahren müssen Sie eine neue EV nur dann ablegen, wenn sich Ihre Vermögensverhältnisse wesentlich verbessert haben. Von sich aus müssen Sie nicht tätig werden.
Die meisten Gläubiger verzichten auf weitere kostenaufwändige Maßnahmen (Mahnschreiben, Vollstreckungsversuche), wenn bei Ihnen nichts zu pfänden ist.
Übrigens: Sie können die EV nicht selbst beantragen.