So ist das Gesundheitssystem organisiert
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Wer muss sich versichern?
In Deutschland besteht eine Krankenversicherungspflicht. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Rentnerinnen und Rentner sind grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, sofern ihr Einkommen unter der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt im Jahr 2026 77.400 Euro brutto pro Jahr beziehungsweise 6.450 Euro pro Monat. Wer mehr verdient, kann zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Auch Selbstständige und Beamtinnen bzw. Beamte können sich privat versichern.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Kinder und nicht berufstätige Ehe- oder Lebenspartner unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung benötigt dagegen jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
Wer bezahlt die Leistungen der Krankenkassen?
Die gesetzlichen Krankenkassen finanzieren sich überwiegend durch Beiträge von Versicherten und Arbeitgebern. Der allgemeine Beitragssatz beträgt weiterhin 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diesen Beitrag jeweils zur Hälfte. Hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der ebenfalls zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten aufgeteilt wird.
Wie wird der Versicherungsbeitrag berechnet?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Solidaritätsprinzip: Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Einkommen, die Leistungen sind jedoch grundsätzlich für alle Versicherten gleich.
Für die Beitragsberechnung gilt eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Sie liegt 2026 bei 69.750 Euro jährlich beziehungsweise 5.812,50 Euro monatlich. Einkommen oberhalb dieser Grenze bleibt bei der Berechnung der Beiträge unberücksichtigt.
Private Krankenversicherungen berechnen ihre Beiträge dagegen individuell. Dabei spielen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewählter Leistungsumfang eine Rolle.
Welche Leistungen bezahlen die Krankenkassen?
Für die gesetzlichen Krankenkassen ist gesetzlich festgelegt, welche Leistungen sie übernehmen müssen. Dazu gehören unter anderem:
- Vorsorgeuntersuchungen
- Schutzimpfungen
- ambulante und stationäre Behandlungen
- Arznei- und Heilmittel
- Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
- Rehabilitationsmaßnahmen
Viele Krankenkassen bieten darüber hinaus freiwillige Zusatzleistungen an, beispielsweise erweiterte Vorsorgeangebote oder Zuschüsse für Gesundheitskurse.
Beim Zahnersatz übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen einen festen Zuschuss. Die tatsächliche Eigenbeteiligung hängt von der gewählten Behandlung und dem individuellen Bonusheft ab.
Was müssen Versicherte selbst bezahlen?
Für zahlreiche Leistungen leisten gesetzlich Versicherte Zuzahlungen. In der Regel betragen diese 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Leistung.
Bei Krankenhausaufenthalten beträgt die Zuzahlung 10 Euro pro Tag, allerdings höchstens für 28 Tage pro Kalenderjahr.
Damit niemand finanziell überfordert wird, gibt es Belastungsgrenzen. Die jährlichen Zuzahlungen dürfen grundsätzlich nicht mehr als 2 Prozent des jährlichen Bruttohaushaltseinkommens betragen. Für chronisch kranke Menschen liegt die Grenze bei 1 Prozent.
Wie werden Ärztinnen, Ärzte und Krankenhäuser bezahlt?
In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt das Sachleistungsprinzip. Versicherte legen ihre Gesundheitskarte vor, die Krankenkasse rechnet direkt mit Arztpraxen, Krankenhäusern oder Apotheken ab. Die Versicherten müssen die Behandlungskosten daher nicht vorstrecken.
Privatversicherte erhalten dagegen meist eine Rechnung und bezahlen diese zunächst selbst. Anschließend reichen sie die Kosten bei ihrer Versicherung zur Erstattung ein.
Wofür ist die Pflegeversicherung zuständig?
Wenn Menschen aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung dauerhaft Unterstützung im Alltag benötigen, prüft der Medizinische Dienst den Hilfebedarf und ordnet einen Pflegegrad zu. Anschließend übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für die notwendige Versorgung.
Die Pflegeversicherung deckt jedoch nicht alle anfallenden Kosten ab, sondern beteiligt sich an einer grundlegenden Versorgung. Für viele Pflegeleistungen müssen Betroffene oder ihre Angehörigen einen Eigenanteil tragen.
Der allgemeine Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung liegt 2026 bei 3,6 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens. Kinderlose Versicherte zahlen einen Zuschlag, so dass ihr Beitragssatz 4,2 Prozent beträgt.